Förderung im Überblick

Staatliche Förderung für Ihre Wärmepumpe

Der Einbau einer Wärmepumpe kann durch Zuschüsse und ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt werden. Welche Förderung infrage kommt, hängt unter anderem von der Immobilie, der vorhandenen Heizung, der Selbstnutzung und dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen ab.

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Grundförderung

Für den Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe in einem bestehenden Wohngebäude kann eine Grundförderung beantragt werden.

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Zusätzliche Boni

Selbstnutzende Eigentümer können abhängig von Einkommen und bestehender Heizungsanlage weitere Förderbestandteile erhalten.

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Ergänzungskredit

Eine bereits zugesagte Förderung kann unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Ergänzungskredit kombiniert werden.

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Regionale Programme

Je nach Bundesland, Kommune oder Energieversorger können weitere zeitlich begrenzte Angebote verfügbar sein.

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Stand: 13.09.2026

Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Bedingungen der KfW und der Förderrichtlinie.

Zuschüsse und Boni

Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung?

Die Förderung setzt sich aus der Grundförderung und möglichen Bonusförderungen zusammen. Die tatsächliche Höhe hängt von der individuellen Ausgangssituation ab.

Förderbaustein Höhe Voraussetzungen und Hinweise
Grundförderung 30 % Für eine förderfähige Heizungsanlage beziehungsweise Wärmepumpe in einem bestehenden Wohngebäude.
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % Für selbstnutzende Eigentümer beim frühzeitigen Austausch bestimmter alter, noch funktionstüchtiger Heizungsanlagen. Der Bonus sinkt erstmals am 01.02.2027 und anschließend jeweils zum 01.02. und 01.08. um vier Prozentpunkte. Für Anträge ab dem 01.08.2028 wird er nicht mehr gewährt.
Einkommensbonus 40 / 30 / 10 % Nur für selbstnutzende Eigentümer: 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 €.
Familienzuschlag Einkommensgrenze +10.000 € Kein zusätzlicher Geldzuschuss. Bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt erhöht sich die für den Einkommensbonus maßgebliche Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €.
Maximaler Fördersatz 70 / 80 % Regulär werden Grundförderung und Boni auf maximal 70 % begrenzt. Bis zu 80 % sind für selbstnutzende Eigentümer mit entsprechend niedrigem Einkommen möglich.
Förderfähige Kosten 28.000 € Maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 € für jede weitere Wohneinheit. Für Anträge ab dem 01.02.2027 sinkt der Förderhöchstbetrag der ersten Wohneinheit erstmals und anschließend halbjährlich um 750 €.
Maximaler Zuschuss 22.400 € Der Höchstbetrag gilt für die erste Wohneinheit nur, wenn die Voraussetzungen für den maximalen Fördersatz von 80 % erfüllt werden. Bei 70 % beträgt der maximale Zuschuss 19.600 €.
Entfallene Zuschläge Entfallen Der bisherige Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen für Anträge ab dem 21.07.2026.
Bis zu 80 % Förderung möglich

Nur bei Erfüllung der besonderen Voraussetzungen für selbstnutzende Eigentümer mit entsprechendem Einkommen.

Max. 22.400 €

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Bedingungen der KfW und der Förderrichtlinie.

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Förderbedingungen

Voraussetzungen für die Wärmepumpen-Förderung

Die Förderung wird nicht automatisch gewährt. Antragsteller, Gebäude, Anlage und Ablauf müssen die jeweils geltenden Bedingungen erfüllen.

  • Die Immobilie befindet sich in Deutschland und ist ein bestehendes Wohngebäude.
  • Der Antragsteller gehört zur jeweils förderberechtigten Personengruppe.
  • Die geplante Wärmepumpe erfüllt die technischen Mindestanforderungen.
  • Ein Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte erstellt die Bestätigung zum Antrag.
  • Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag enthält die vorgeschriebene Förderbedingung.
  • Der Förderantrag wird vor dem förderschädlichen Vorhabenbeginn gestellt.
  • Rechnungen, Fachunternehmererklärungen und weitere Nachweise werden vollständig eingereicht.
  • Eine mögliche Kombination mit anderen Förderprogrammen ist nach den jeweiligen Programmbedingungen zulässig.
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Vertrag nur mit Fördervorbehalt abschließen

Vor dem KfW-Antrag ist ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag erforderlich. Dieser muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Bezug auf die Förderzusage sowie ein voraussichtliches Umsetzungsdatum enthalten.

Schritt für Schritt

Wärmepumpen-Förderung richtig beantragen

Eine korrekte Reihenfolge reduziert das Risiko, den Förderanspruch durch einen verfrühten Maßnahmenbeginn zu verlieren.

Gebäude und Heizung prüfen

Bestehende Heizung, Gebäudeeigenschaften, Wärmebedarf und mögliche Wärmequelle erfassen.

Wärmepumpe planen

Leistung, Aufstellort, Schallschutz, Wärmeverteilung und notwendige Umfeldmaßnahmen festlegen.

Fachangebot einholen

Ein vollständiges Angebot sowie einen Vertrag mit der erforderlichen Förderbedingung erstellen lassen.

BzA erstellen lassen

Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte erstellt die erforderliche Bestätigung zum Antrag.

Antrag bei der KfW stellen

Antrag im Kundenportal „Meine KfW“ einreichen und die Förderzusage abwarten.

Umsetzen und nachweisen

Anlage fachgerecht installieren lassen und anschließend Rechnungen sowie die Bestätigung nach Durchführung einreichen.

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Starten Sie mit den wichtigsten Angaben zu Ihrem Gebäude, der bestehenden Heizung und Ihrem Wärmebedarf. Die Konfiguration ist kostenlos und unverbindlich.

Kostenübersicht

Welche Kosten können berücksichtigt werden?

Neben der Wärmepumpe selbst können auch unmittelbar erforderliche Begleit- und Umfeldmaßnahmen förderfähig sein. Entscheidend ist die Anerkennung nach den geltenden Programmbedingungen.

  • Anschaffung der förderfähigen Wärmepumpe
  • Fachgerechte Installation und Inbetriebnahme
  • Ausbau und Entsorgung der bestehenden Heizungsanlage
  • Speicher, Regelungs- und Steuerungstechnik
  • Anpassungen an Heizkörpern oder Fußbodenheizung
  • Hydraulischer Abgleich des Heizsystems
  • Fachplanung und energetische Baubegleitung
  • Erschließung einer förderfähigen Wärmequelle
Anlaufstellen

Wo wird die Förderung beantragt?

Die Zuständigkeit richtet sich nach der Maßnahme. Für die Heizungsförderung privater Wohngebäude ist grundsätzlich die KfW zuständig.

Bundesweiter Zuschuss

KfW – Programm 458

Die Heizungsförderung für private Eigentümer bestehender Wohngebäude wird über das Kundenportal „Meine KfW“ beantragt.

Offizielle Quelle: KfW
Weitere Maßnahmen

BAFA

Das BAFA ist weiterhin für weitere energetische Einzelmaßnahmen außerhalb der eigentlichen Heizungsförderung zuständig.

Offizielle Quelle: BAFA
Bund und Länder

Förderdatenbank

Die Förderdatenbank des Bundes bietet eine Suchmöglichkeit für Förderprogramme des Bundes, der Länder und weiterer Fördergeber.

Offizielle Quelle: Förderdatenbank
Ergänzungskredit 358/359

Zusätzlich zu einer bereits erteilten, noch nicht ausgezahlten Zuschusszusage kann ein Ergänzungskredit von bis zu 120.000 € je Wohneinheit über einen Finanzierungspartner beantragt werden. Eine alleinige Beantragung ohne Zuschusszusage ist nicht möglich.

Passende Wärmepumpe unverbindlich prüfen

Beantworten Sie einige Fragen zu Ihrem Gebäude und erhalten Sie eine erste Orientierung für Ihre geeignete Wärmepumpenlösung.

Regionale Anlaufstellen

Wärmepumpen-Förderung nach Bundesland

Die bundesweite KfW-Förderung gilt unabhängig vom Bundesland. Zusätzlich können zeitlich begrenzte Landes-, Kommunal- oder Versorgerprogramme verfügbar sein. Eine Aufnahme des Bundeslandes bedeutet nicht automatisch, dass dort aktuell ein zusätzlicher Landeszuschuss besteht.

Baden-Württemberg

Bundesweite Heizungsförderung über die KfW. Ergänzende Programme sollten bei der L-Bank, der Kommune, der regionalen Energieagentur und dem Energieversorger geprüft werden.

Offizielle Quelle: L-Bank
Bayern

Die KfW bleibt für die bundesweite Heizungsförderung zuständig. Weitere Finanzierungs- oder Landesangebote können über die BayernLabo und kommunale Stellen geprüft werden.

Offizielle Quelle: BayernLabo
Berlin

Neben der KfW-Förderung können Programme des Landes Berlin, der Bezirke oder lokaler Energieversorger relevant sein. Zentrale Förderbank ist die IBB.

Offizielle Quelle: IBB
Brandenburg

Die Heizungsförderung wird bundesweit über die KfW beantragt. Ergänzende Landesprogramme werden insbesondere über die Investitionsbank des Landes Brandenburg veröffentlicht.

Offizielle Quelle: ILB
Bremen

Ergänzend zur KfW können Förderangebote des Landes Bremen, der Stadt Bremerhaven oder regionaler Versorger bestehen. Zuständige Förderbank ist die BAB.

Offizielle Quelle: BAB
Hamburg

In Hamburg sollten neben der KfW auch aktuelle Programme der Hamburgischen Investitions- und Förderbank sowie Angebote des Energieversorgers geprüft werden.

Offizielle Quelle: IFB Hamburg
Hessen

Die bundesweite Förderung erfolgt über die KfW. Ergänzende Landes- und Finanzierungsprogramme können bei der WIBank und über die Landesenergieagentur geprüft werden.

Offizielle Quelle: WIBank
Mecklenburg-Vorpommern

Neben der bundesweiten KfW-Förderung können Programme des Landesförderinstituts, der Kommunen oder regionaler Energieversorger verfügbar sein.

Offizielle Quelle: LFI Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen

Die KfW ist für die Heizungsförderung zuständig. Ergänzend sollten Angebote der NBank, der Kommune und regionaler Klimaschutz- oder Energieagenturen geprüft werden.

Offizielle Quelle: NBank
Nordrhein-Westfalen

Zusätzlich zur KfW können Programme des Landes, kommunale Förderungen oder Angebote regionaler Energieversorger bestehen. Eine zentrale Anlaufstelle ist die NRW.BANK.

Offizielle Quelle: NRW.BANK
Rheinland-Pfalz

Die bundesweite Heizungsförderung wird über die KfW beantragt. Ergänzende Landesprogramme können bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz geprüft werden.

Offizielle Quelle: ISB
Saarland

Neben der KfW können zeitlich begrenzte Angebote des Saarlandes, der Kommunen oder lokaler Versorger verfügbar sein. Finanzierungsprogramme veröffentlicht unter anderem die SIKB.

Offizielle Quelle: SIKB
Sachsen

Die KfW-Förderung gilt auch in Sachsen. Ergänzende Programme sollten bei der Sächsischen Aufbaubank, Kommunen und regionalen Energieberatungsstellen geprüft werden.

Offizielle Quelle: SAB
Sachsen-Anhalt

Die bundesweite Förderung wird bei der KfW beantragt. Ergänzende Landesprogramme veröffentlicht die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Offizielle Quelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein

Neben der KfW können Finanzierungs- oder Förderangebote der Investitionsbank Schleswig-Holstein, der Kommunen und regionaler Versorger relevant sein.

Offizielle Quelle: IB.SH
Thüringen

Die Heizungsförderung erfolgt bundesweit über die KfW. Ergänzende Landes- und Finanzierungsangebote können bei der Thüringer Aufbaubank geprüft werden.

Offizielle Quelle: Thüringer Aufbaubank
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Kommunale Programme zusätzlich prüfen

Auch wenn kein allgemeines Landesprogramm besteht, können Städte, Landkreise, Stadtwerke oder regionale Energieversorger eigene Förderangebote bereitstellen. Förderfähigkeit und Kombinierbarkeit müssen jeweils separat geprüft werden.

Häufig gestellte Fragen

FAQ zur Wärmepumpen-Förderung

Die wichtigsten Antworten zu Förderhöhe, Antragstellung, Voraussetzungen und möglichen Zusatzprogrammen.

Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung ab dem 21.07.2026?

Die Grundförderung beträgt 30 %. Hinzukommen können ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % und ein Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 %. Die Obergrenze beträgt regulär 70 %. Unter besonderen Voraussetzungen sind für selbstnutzende Eigentümer bis zu 80 % möglich.

Wie hoch ist der maximale Zuschuss?

Für die erste Wohneinheit werden maximal 28.000 € förderfähige Kosten berücksichtigt. Daraus ergeben sich maximal 19.600 € bei einem Fördersatz von 70 % oder maximal 22.400 € bei einem Fördersatz von 80 %.

Wer kann die Wärmepumpen-Förderung beantragen?

Das KfW-Programm 458 richtet sich insbesondere an private Eigentümer bestehender Wohngebäude in Deutschland. Besondere Regelungen gelten für Wohnungseigentümergemeinschaften, Mehrfamilienhäuser und Maßnahmen am Sonder- oder Gemeinschaftseigentum.

Wo wird die Förderung beantragt?

Private Eigentümer beantragen die Heizungsförderung grundsätzlich über das Kundenportal „Meine KfW“. Für andere energetische Einzelmaßnahmen kann das BAFA zuständig sein.

Darf ich vor dem Förderantrag bereits einen Vertrag unterschreiben?

Vor der Antragstellung ist ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag erforderlich. Dieser muss jedoch eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Bezug auf die Förderzusage enthalten. Außerdem muss der vorgesehene Umsetzungszeitraum genannt sein.

Muss ich nach der Antragstellung auf die Zusage warten?

Die KfW beschreibt den regulären Ablauf so, dass das Vorhaben nach der Förderzusage umgesetzt wird. Ein verfrühter oder nicht regelkonformer Vorhabenbeginn kann die Förderung gefährden.

Welche Wärmepumpen sind förderfähig?

Entscheidend sind nicht nur die Wärmepumpenart, sondern das konkrete Modell, die technische Ausführung und die Einhaltung der jeweils geltenden technischen Mindestanforderungen.

Wird eine Luft-Wasser-Wärmepumpe gefördert?

Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kann grundsätzlich förderfähig sein, wenn die konkrete Anlage und die Installation alle technischen und formalen Fördervoraussetzungen erfüllen.

Gibt es noch einen Effizienzbonus für Erdwärme?

Der bisherige Effizienzbonus entfällt nach den angekündigten Bedingungen für Anträge ab dem 21.07.2026. Dadurch entsteht für Erdwärme- oder Grundwasser-Wärmepumpen kein eigener Effizienzbonus mehr.

Was bedeutet der Familienzuschlag von 10.000 €?

Der Familienzuschlag ist kein zusätzlicher Geldbetrag. Bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt erhöht er die für den Einkommensbonus maßgebliche Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €.

Kann die Förderung mit einem Kredit kombiniert werden?

Eine bereits zugesagte und noch nicht ausgezahlte Förderung kann mit dem Ergänzungskredit 358/359 kombiniert werden. Der Kredit beträgt bis zu 120.000 € je Wohneinheit und wird über einen Finanzierungspartner beantragt.

Gibt es zusätzliche Förderungen der Bundesländer?

Je nach Standort können ergänzende Landes-, Kommunal- oder Versorgerprogramme bestehen. Diese Angebote ändern sich regelmäßig und müssen bei der zuständigen Landesförderbank, der Kommune oder in der Förderdatenbank geprüft werden.

Wird eine Wärmepumpe im Neubau über das Programm 458 gefördert?

Das KfW-Programm 458 ist auf Heizungsmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden ausgerichtet. Für Neubauten gelten andere Förderprogramme und Voraussetzungen.

Ist für 2027 ein neuer Wärmepumpenbonus geplant?

Die KfW hat für das erste Quartal 2027 einen geplanten Wertschöpfungsbonus angekündigt. Dieser ist derzeit noch nicht Bestandteil der ab dem 21.07.2026 geltenden Fördersätze und sollte erst nach endgültiger Einführung verbindlich dargestellt werden.

Offizielle Quellen

Aktualität und rechtlicher Hinweis

Diese Übersicht dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Förder-, Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültige Förderrichtlinie, die KfW-Produktbedingungen und die Entscheidung der zuständigen Förderstelle.

Redaktioneller Stand: 13.09.2026. Angegebene Konditionen beziehen sich auf die von der KfW veröffentlichten Förderbedingungen für Anträge ab dem 21.07.2026.

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